Rechtsprechung
BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Werklohnanspruch für Maurerarbeiten beim Hausbau - Verjährung des Werklohnanspruchs - Wirksamer Verzicht auf die Einrede der Verjährung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütungsanspruch; Verzicht auf Verjährungseinrede-Anerkenntnis
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 225; BGB § 639, § 208
Anforderungen an den Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Rechtswirkungen des Verzichts
Papierfundstellen
- WM 1974, 929
- DB 1974, 2005
- BauR 1975, 137
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67
Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen
Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73
Selbst wenn von der zunächst erteilten Rechnung ausgegangen wird, ist die Forderung gemäß § 16 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B erst Mitte Dezember 1964 fällig geworden und daher auch erst Ende 1966 verjährt (BGHZ 53, 222, 225). - BGH, 24.05.1971 - VII ZR 155/70
Verjährungsbeginn der Restwerklohnforderung
Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73
Darauf, ob die Klägerin die Schlußrechnung früher hätte einreichen können, kommt es entgegen der Ansicht der Revision nicht an (BGH NJW 1971, 1455 Nr. 9 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats). - BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67
Rechtsfolgen der Zahlungsverweigerung aufgrund von Nachbesserungsansprüchen
Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73
Ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB ist dagegen erst dann anzunehmen, wenn sich der Schuldner des Bestehens des gegen ihn erhobenen Anspruchs bewußt ist und er diesen Anspruch dem Grunde nach nicht in Frage stellt (BGH NJW 1969, 1108). - BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
Übergang einer Forderung auf Grund des Erlasses eines Überleitungsbescheides bei …
Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73
Erforderlich war außer dem Eintritt der Verjährung nur, daß der Beklagte hiervon Kenntnis hatte oder daß ihm jedenfalls bewußt war, die Forderung werde möglicherweise bereits verjährt sein (BGH VersR 1960, 1076, 1078 = VRS 20, 182, 187). - BGH, 28.10.1971 - VII ZR 73/71
Verjährung von Ansprüchen gegen einen geschäftsunfähigen Rechtsanwalt bei …
Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Beklagte nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede verzichten konnte (BGHZ 57, 204, 209).
- BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
Mängelbeseitigungsarbeiten aus Kulanz: Kein Anerkenntnis!
Zumindest muss er mit dem Eintritt der Verjährung ernsthaft rechnen (ständige Rechtsprechung, BGHZ 83, 382 ff.; VersR 1979, 646, 647 WM 1974, 929). - BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72
Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der …
Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung setzt zu seiner Wirksamkeit neben dem Eintritt der Verjährung voraus, daß der Schuldner hiervon Kenntnis hatte oder daß ihm jedenfalls bewußt war, die Forderung werde möglicherweise bereits verjährt sein (BGH Urteil vom 13. Oktober 1960 - II ZR 75/59 = VersR 1960, 1076, 1078; Senatsurteil vom 24. Juni 1974 - VII ZR 49/73 = WM 1974, 929).Es könnte nur dann angenommen werden, wenn der Beklagte sich des Bestehens des gegen ihn erhobenen Anspruchs bewußt gewesen wäre und er diesen Anspruch dem Grunde nach nicht in Frage gestellt hätte (BGH NJW 1969, 1108; Senatsurteil WM 1974, 929).